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Hier auf diesen Seiten finden Sie auch stets aktuelle Informationen zu Aktivitäten des SPD-Kreisverbands Bamberg-Land sowie unseres MdB Andreas Schwarz.
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29.07.2025 | Gemeinderat von SPD Oberhaid
Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2025
Durch das Ausscheiden von Gemeinderat Oliver Dotterweich und das Nachrücken von Gemeinderätin Nadine Fößel hat sich die personelle Zusammensetzung der SPD-Fraktion verändert. Aus diesem Grund sind auch die der SPD-Fraktion zustehenden Ausschusssitze neu zu besetzen. Fraktionsvorsitzender Claus Reinhardt hatte im Namen der SPD-Fraktion erklärt, dass Gemeinderätin Nadine Fößel alle Positionen in den Ausschüssen des ausgetretenen Gemeinderatsmitglieds Oliver Dotterweich übernehmen wird. Hierdurch ergibt sich folgende Ausschussbesetzung der SPD-Fraktion:
Mit Schreiben vom 04.04.2025 beantragt die Firma Grennovative GmbH aus Nürnberg die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, mit dem Ziel, einen Bebauungsplan zur Errichtung eines Batterie-Energiespeichersystems aufzustellen. Auf dem rund 2,5 ha großen Grundstück mit der Fl.Nr. 516, Gemarkung Unterhaid, soll ein Batteriespeichersystem mit einer Leistung von ca. 80 MW, sowie ein kleines Umspannwerk errichtet werden, das an die Hochspannungsleitung (110 kV) angeschlossen werden soll. Um die gewünschte Leistung zu erzielen müssten auf dem Grundstück 36 Speichercontainer mit einer Größe von jeweils 6,1 m (L) x 2,5 m (B) x 2,6 m (H) aufgestellt werden.
Lagemäßig befindet sich das Grundstück westlich des Gemeindeteils Unterhaid mit einem Abstand von ca. 850 m zur letzten Wohnbebauung und in einem Abstand von ca. 300 m zum Gewerbegebiet Unterhaid. Auf den Grundstücken westlich und östlich des Vorhabensgrundstückes befinden sich die beiden Solarparks, östlich der Bürgersolarpark, westlich der Solarpark der Firma Südwerk.
In der Sitzung stellten Vertreter der Firma Greenovative GmbH, Nürnberg das geplante Vorhaben vor und standen für Rückfragen zur Verfügung. Zur technischen Funktionsweise von Batteriespeicheranlagen hatte sich das Gremium in der Sitzung vom 12.11.2024 bereits grundsätzlich auseinandergesetzt.
Hintergrundinfo:
Durch die Energiewende und den notwendigen massiven Ausbau erneuerbarer Energien sowie aufgrund der Transformation der bisher sehr zentralen hin zur dezentralen Energieversorgung, wird die Instabilität des Stromnetzes verstärkt und das Risiko von Überlastungen erhöht. Um dem zu begegnen werden bundesweit enorme Speicherkapazitäten gebraucht. Schon jetzt werden in den 4 bis 5 Stunden der Mittagszeit bei Sonne und Wind mehr als 100 Gigawatt Überkapazität erzeugt, die ohne Speicherung verloren geht. Batteriespeicher nehmen diese Überkapazität auf und geben den elektrischen Strom bei Bedarf, insbesondere dann, wenn aufgrund der natürlichen Witterungsbedingungen wenig Solar- und Windenergie produziert wird, wieder an das Netz ab.
Durch die Errichtung entsprechender Speicherkapazitäten kann der Einsatz von Kohle und Gas zur Netzunterstützung verringert werden, wodurch perspektivisch rund 2 Mio. Tonnen CO pro Jahr eingespart werden können. Darüber hinaus kann sich der Einsatz von günstigem, regenerativ erzeugtem Strom positiv auf den Strompreis auswirken. Im Fokus steht hierbei insbesondere jedoch die möglichst effiziente Nutzung der erneuerbaren Energien. Hierdurch soll verhindert werden, dass bereits bestehende Energieerzeuger abgeregelt oder komplett vom Netz genommen werden müssen. Auch die Abhängigkeit von ausländischen Partnern bei der Abnahme oder dem Zukauf von Energie soll hierdurch auf ein Minimum beschränkt werden.
Technologisch setzt die Firma Greenovative GmbH bei den Batterien auf Lithium-Ionen-Technologie. Eine Voraussetzung für den Betrieb von Großbatteriespeicher ist das Vorhandensein der nötigen Infrastruktur. Aus diesem Grund sind als Standorte insbesondere Flächen in der Nähe von Hochspannungs-Freileitungen oder Umspannwerken mit einer Leistung von mindestens 110 kV geeignet.
Auf dem angefragten Grundstück ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden. Ein Vorteil für die Gemeinde Oberhaid als Standortgemeinde ist nach Aussage des Betreibers die Beteiligung an der Gewerbesteuer, die für die Verkaufserlöse der eingespeisten Strommengen zu entrichten ist.
In der Sitzung hat der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung eines Batterie-Energiespeichersystems einzuleiten. Dies unter folgenden Gesichtspunkten:
Aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion ist diese Entscheidung ein weiteres Bekenntnis dafür, aktiv an der Energiewende mitzuwirken. Das Projekt bietet - sollte es die Zustimmung des Netzbetriebers Bayernwerk erhalten - auch aufgrund der Gewerbesteuerbeteiligung durchaus Vorteile für die Gemeinde. Durch die Lage des Batteriespeichers zwischen zwei vorhandenen Solarparks ist bei entsprechenden Begünungsmaßnahmen eine Beeinträchtigung des Landschasftbildes stark reduziert. Als Zeitraum bis zur Inbetriebnahme wurden durch den Betreiber ca. 2 bis 3 Jahre genannt.
Claus Reinhardt, SPD-Fraktioinsvorsitzender
Das Landratsamt Bamberg als Aufsichtsbehörde hat die Gemeindeverwaltung darauf hingewiesen, dass in der letzten Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte vom Juli 2024 folgende Vorgabe icht eingehalten wurde: Zwischen den einzelnen Buchungskategorien muss ein Mindestbetrag in Höhe von 10 % des Grundbeitrags als Differenz zur jeweils nächsten Buchungskategorie (entsprechend 15,00 Euro) eingehalten werden. Um diese Vorgabe zu erfüllen, müssen die Gebühren angepasst werden. Auch die Kindertagesstätten Maria Hilf in Oberhaid und St. Cyriakus in Staffelbach müssen die Regelung einhalten. Die Gemeindeverwaltung hat in Absprache mit Herrn Dillig von der GKG Main-Itz vereinbart, die Gebühren nur um ein Minimum anzuheben, um dieser Vorgabe zu entsprechen. Die neuen Gebühren erhöhen sich somit ab 01.09.2025 abhängig von den verschiedenen Buchungszeiten um 5,00 bis 20,00 Euro. Der Aufschlag für Kinder unter 3 Jahren beträgt weiterhin 50,00 Euro.
Im Rahmen der Satzungsänderung wurde auch eine Änderung hinsichtlich der Abrechnung des Brotzeitgeldes und Spielgeldes vorgenommen. Derzeit wird das Brotzeitgeld in zwei Kategorien eingeteilt. Am Vormittag werden aktuell 22,00 Euro und für das Brotzeitgeld ganztags 25,00 Euro erhoben. In der Sitzung wurde nun ein einheitliches Brotzeitgeld in Höhe von 25,00 Euro beschlossen.
Für Spielgeld ist monatlich eine Gebühr von 10,00 Euro angesetzt. Zusätzlich wurde von den Eltern 10,00 Euro Portfoliogeld jährlich eingesammelt. Letzteres deckte bislang ausschließlich die Kosten für die Ordner und Klarsichtfolien der Kinder und soll zukünftig die Druck- und Papierkosten für die Bilder mit abdecken. Als zusammengefasste Gebühr für Spiel- und Portfoliogeld wurden 15,00 Euro monatlich beschlossen.
Für die Wirksamkeit der Gebührenanpassung muss die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertagesstätte (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) geändert werden.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.07.2025
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2025 gibt Oliver Dotterweich nach 17 Jahren Tätigkeit sein Amt als Gemeinderatsmitglied für die SPD-Fraktion auf eigenem Wunsch auf und scheidet daher mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus. Begründet wurde die Niederlegung des Gemeinderatsmandats aus beruflichen Gründen. Einher geht auch die Entbindung von den Aufgaben in den gemeindlichen Ausschüssen.
In einem kurzen Rückblick fasste Erster Bürgermeister Carsten Joneitis die Verdienste zusammen, die Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit als Gemeinderat seit 2008 zum Wohle der Gemeinde gleistet hat und dankte ihm persönlich für die stets konstruktive Zusammenarbeit. SPD-Fraktionsvorsitzender Claus Reinhardt schloss sich den Worten des Ersten Bürgermeisters an und würdigte die Leistungen von Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit. Er stellte insbesondere heraus, dass seine kritische und unabhängige Stimme innerhalb der Fraktion, gerade im Hinblick auf die in Zukunft sicherlich nicht einfacher werdenden Aufgaben der Kommune, in Zukunft wahrnehmbar fehlen werde.
Nachdem in gleicher Sitzung der Beschluss über das Nachrücken der Listennachfolgerin Nadine Fößel, wohnhaft in Oberhaid/Gemeindeteil Unterhaid erfolgte, konnte die Vereidigung von Frau Fößel als Gemeinderätin vorgenommen werden. Sie übernimmt damit die frei werdenden Aufgaben in den Ausschüssen insbesondere als Mitglied des Bau- und Umweltausschusses.
In den Gemeinderatssitzungen am 30.07.2024 und 25.03.2025 hat sich das Gremium eingehend mit dem Thema Windenergie im Allgemeinen und der Ausweisung des Windenergie-Vorranggebiets Nr. 4209, Staffelbach-Nord, beschäftigt. Bis zum 22.07.2025 hat die Gemeinde die Möglichkeit, eine Stellungnahme beim Regionalen Planungsverband Oberfranken-West sowie bei der Regierung von Oberfranken einzureichen, um so aktiv auf die endgültige Festsetzung des Wind-Vorranggebiets (VRG) einzuwirken.
Im Rahmen einer Vorbesprechung bei der Regierung von Oberfranken ging es um die Klärung, ob und inwieweit die Gemeinde eine realistische Chance hat, das VRG in seiner Größe und Erstreckung zu verändern und es auf die Planungen zur Entwicklung eines kommunalen Windenergieprojekts anzupassen. Folgenden Eckpunkte sollten berücksichtigt werden:
zu 1.:
Das aktuelle, vorläufig festgesetzte Windenergie-Vorranggebiet "Staffelbach-Nord" hat eine Größe von rund 240 Hektar, wodurch bis zu 15 Windenergieanlagen unter Einhaltung der geltenden Abstandsregelungen möglich wären. Zusätzlich zu dem Vorranggebiet grenzt nördlich das bereits rechtskräftige Vorranggebiet der Gemeinde Lauter mit vier Windenergiestandorten und westlich das geplante Vorranggebiet der Gemeinde Stettfeld mit weiteren 4 Windenergiestandorten an. Bei einer vollständigen Belegung wären demnach insgesamt bis zu 23 Windenergieanlagen denkbar. Zusätzlich befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe weitere Vorranggebiete. Durch die unveränderte Festsetzung aller dieser Vorranggebiete entstünde so ein Ballungsraum und eine Windenergieanlagendichte, die aus Sicht der Gemeinde Oberhaid ein deutliches Überlastungspotential für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, für das Landschaftsbild und die Region im Allgemeinen darstellt.
Um eine entsprechende Überlastung zu vermeiden, sollte das VRG "Staffelbach-Nord" auf eine Größe von 50 – 60 % der aktuellen Größenordnung verkleinert werden. Bei dieser Größenordnung könnte das VRG mit 4 bis 5 strategisch gut platzierten Windenergieanlagen so ausgenutzt werden, dass zusätzliche Standorte durch Fremdplaner verhindert, die Belastung der Bevölkerung und die Ballungswirkung der Windenergieanlagen auf ein Minimum reduziert und so die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern deutlich erhöht wird.
Sofern Windenergieanlagen in bewaldeten Gebieten errichtet werden sollen, müssen die vorgesehenen Standorte großflächig (ca. 1 – 2 Hektar) gerodet werden, während bei Standorten in der Freifläche der Eingriff in die Natur und Landschaft deutlich geringer ausfällt. Aus diesem Grund ist es das Ziel der Gemeinde, die Anzahl der Standorte auf Waldgrundstücke so gering wie möglich zu halten. Damit sollte sich die Anzahl der Wald-Standorte auf 1 bis 2 Windenergieanlagen beschränken.
zu 2.:
Bei der Festsetzung des Windenergie-Vorranggebiets "Staffelbach-Nord" ist das zukünftige Entwicklungspotential des Gemeindeteils Staffelbach, insbesondere in Richtung Norden, zu berücksichtigen. Hierbei sollte eine Entwicklung des Ortes Staffelbach mit Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen bis zur Bundesautobahn A70 für die kommenden Jahrzehnte in Betracht gezogen werden. Dies bedingt einen größeren Abstand als derzeit vorläufig festgesetzt. In dem von der Verwaltung und Herrn Lösel ausgearbeiteten Planentwurf ist der Abstand bis zur nächsten Bebauung mit 1.000 m berücksichtigt, um den von den zukünftigen WEA ausgehenden Immissionen in Bezug auf Schattenwurf und Schall unter Einbeziehung der Immissionen durch die Bundesautobahn Rechnung zu tragen. Dazu ist eine Verkürzung des Vorranggebiets in südwestlicher Richtung erforderlich.
zu 3.:
In Gesprächen mit den Bürgermeistern der angrenzenden Gemeinden Stettfeld und Lauter wurde deutlich, dass sich die WEA-Planungen nicht gegenseitig negativ beeinträchtigen sollen. Daher sind die WEA-Abstände so zu planen, dass Leistungsverluste und Parkturbulenzen in allen Vorranggebieten vermieden werden. Zur Berücksichtigung eines Abstands- und Turbulenzfreiraums ist eine Kürzung des nord-westlichen Bereiches des Vorranggebiets erforderlich. Des Weiteren sollen auch die Interessen der Bewohner der Ortschaften Lauter und Appendorf berücksichtigt werden, weshalb auch hier ein größerer Abstand erscheint. Dies hat eine geringfügige Kürzung im nordöstlichen Bereich des VRG zur Folge.
In Zusammenarbeit mit dem fachlichen Berater, Herrn Roland Lösel, hat die Verwaltung eine Grobplanung aufgestellt, die die oben beschriebenen Gesichtspunkte bestmöglich berücksichtigt. In der Gemeinderatssitzung wurde diese Planung dem Gremium vorgestellt und ist Bestandteil der Stellungnahme, die die Gemeinde Oberhaid an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West abgibt. Ebenso stimmte der Gemeinderat dem Inhalt der Stellungnahme zu, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Gemeinde abgegeben werden soll.
Zusammenfassung:
Das Gremium war den Änderungsvorschlägen der Verwaltung größtenteils positiv gegenüber eingestellt. Insbesondere wurde herausgestellt, dass es sehr wichtig sei, dass die Gemeinde Oberhaid die kommunale Planungshoheit in der eigenen Hand behält, da nur so die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort möglichst vollumfänglich berücksichtigt werden können. Allerdings wurde auch festgestellt, dass ein erheblicher Teil des verkleinerten Vorranggebiets dennoch auf bewaldeten Flächen liegt und für die Errichtung von Windenergieanlagen der Wald gerodet werden muss. Die Verwaltung und Herr Lösel führten hierzu aus, dass es aufgrund der Topografie und der Abstände zur nächsten Wohnbebauung erforderlich ist, das Vorranggebiet in den nördlichen Gemarkungsbereich zu verschieben. Eine vollständige Vermeidung der Heranziehung von Waldflächen ist daher nicht möglich. Allerdings gewährleisten die von der Verwaltung geplanten Veränderungen maximal 2 Standorte im Wald, die restlichen befinden sich auf Freiflächen.
Claus Reinhardt, SPD-Fraktionsvorsitzender
Die laufenden Arbeiten zur Anbindung der "Unteren Weide" über die neue Umfahrung und Straßenüberführung werden Ende Juli abgeschlossen sein. Die DB AG hat für die durchgeführten Maßnahmen - Bahnsteig, Fußgängerquerung und Umfahrung mit Brückenneubau - insgesamt ca. 30 Mio. Euro investiert.
26.07.2025 | Gemeinderat von SPD Oberhaid
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2025 gibt Oliver Dotterweich nach 17 Jahren Tätigkeit sein Amt als Gemeinderatsmitglied für die SPD-Fraktion auf eigenem Wunsch auf und scheidet daher mit sofortiger Wirkung aus dem Gemeinderat aus. Begründet wurde die Niederlegung des Gemeinderatsmandats aus beruflichen Gründen. Einher geht auch die Entbindung von den Aufgaben in den gemeindlichen Ausschüssen.
In einem kurzen Rückblick fasste Erster Bürgermeister Carsten Joneitis die Verdienste zusammen, die Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit als Gemeinderat seit 2008 zum Wohle der Gemeinde gleistet hat und dankte ihm persönlich für die stets konstruktive Zusammenarbeit. Durch sein Wirken leistete Herr Dotterweich trug er seinen Teil dazu bei, dass die gemeindliche Entwicklung in den vergangenen Jahren einen durchweg positiven Verlauf nahm. Abschließend wünschte Carsten Joneitis Herrn Dotterweich für die weitere Zukunft alles erdenklich Gute, beruflich weiterhin viel Erfolg und vor allem viel Gesundheit.
GR Claus Reinhardt schloss sich den Worten des Ersten Bürgermeisters an und würdigte die Leistungen von Oliver Dotterweich während seiner Amtszeit im Namen der SPD-Fraktion im Gemeinderat. Er stellte insbesondere heraus, dass seine kritische und unabhängige Stimme innerhalb der Fraktion, gerade im Hinblick auf die in Zukunft sicherlich nicht einfacher werdenden Aufgaben der Kommune, in Zukunft wahrnehmbar fehlen werde.
Nachdem in gleicher Sitzung der Beschluss über das Nachrücken der Listennachfolgerin Nadine Fößel, wohnhaft in Oberhaid/Gemeindeteil Unterhaid erfolgte, konnte die Vereidigung von Frau Fößel als Gemeinderätin durch den Ersten Bürgermeister Carsten Joneitis vorgenommen werden. Sie übernimmt damit die frei werdenden Aufgaben in den Ausschüssen insbesondere als Mitglied des Bau- und Umweltausschusses.
14.07.2025 | Ortsverein von SPD Markt Rattelsdorf
Herzliche Einladung zum Spielplatz-Sommerfest am 02.08.2025 in Rattelsdorf
Am 02. August laden wir ab 14 Uhr im Rahmen des gemeindlichen Ferienprogramms zu unserem Spielplatz-Sommerfest am schönen Mehrgenerationenplatz in Rattelsdorf ein. Neben einem breiten Angebot für die Kinder ist natürlich auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt.
Außerdem freuen wir uns sehr auf das Nachwuchsorchester und den Kinderchor, die mit einem Auftritt für eine musikalische Bereicherung sorgen werden.
12.07.2025 | Ortsverein von SPD Oberhaid
Herzliche Einladung an alle Mitglieder im SPD-Ortsverein Oberhaid zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen: 19:00 Uhr, Brauerei Wagner, Bamberger Str. 2
Tagesordnung:
Claus Reinhardt
1. Vorsitzender
03.07.2025 | Kommunalpolitik von SPD Unterbezirk Bamberg-Forchheim
An die 40 Gastronomen aus Bamberg kamen am letzten Juniabend im Kleinstadthafen im Bamberger Sandgebiet zusammen. Das Thema: Nichts weniger als die Zukunft der Gastronomie in Bamberg.
„An dem guten Zuspruch unseres ersten „Gastro-Gipfels“ kann man erkennen, wie wichtig es für alle Beteiligten ist, sich auszutauschen“, leitete der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz ein. „Vieles brennt unter den Nägeln und wir wollen uns dessen in Bund und Kommune annehmen. Deshalb haben Stadtrat Sebastian Niedermaier und ich heute ein offenes Ohr für alle Anliegen“, so der Abgeordnete.
Fachkundige Unterstützung holten sich die beiden SPD-Politiker bei Monika Kaiser von der IHK Oberfranken und Florian Rose (DEHOGA Oberfranken). Souverän durch den Abend führte der Gundelsheimer Bürgermeister Jonas Merzbacher, selbst auch ein Kenner der Branche.
29.06.2025 | Gemeinderat von SPD Oberhaid
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 wurde das Thema "Konzeption einer kommunalen Wärmeplanung" beraten und der entsprechende Planungsauftrag an das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg vergeben. In der Sitzung erläuterte Prof. Dr.-Ing. Markus Brautsch das Grundsätzliches und Chancen eines Wärmeplans im Detail und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.
Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland bezogen werden. Um die Wärmeversorgung künftig zukunftsfest, verlässlich und vor allem bezahlbar zu gestalten, wurde die politische Vorgabe erlassen, zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme zu setzen.
Damit diese Umstellung gelingt und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zügig überwunden werden kann, sollen die verantwortlichen Stellen, in Bayern die Kommunen nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme (z. B. dezentral oder leitungsgebunden) versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei der Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. Das oberste Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Die Kommunale Wärmeplanung besteht nach dem WPG aus mehreren Schritten, diese sind:
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich nicht um die Planung eines kommunalen Wärmenetzes und verpflichtet die Kommune weder ein kommunales Wärmenetz zu planen, noch ein solches zu errichten oder zu betreiben. Ein Wärmeplan im Sinne des WPG ist lediglich ein strategisches Planungsinstrument. Er führt daher nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG hat jede Gemeinde unter 100.000 Einwohner die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abzuschließen.
Mit der neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung entstehen den Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten für die Erstellung der Fachgutachten sowie Verwaltungs- und Personalkosten. Diese werden seitens des Freistaats ausgeglichen. Der Kostenausgleich wurde zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag aufgrund eines festen Verfahrens ausgehandelt. Grundlage bildet eine detaillierte Kostenschätzung. Die Gemeinde Oberhaid erhält als Entschädigungszahlung einen Betrag in Höhe von rund 41.200,00 Euro.
Nach Beschluss des Gemeinderates wird das Institut für Energietechnik (IfE GmbH) aus Amberg mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das vorliegende Angebot in Höhe von 38.550,05 Euro zzgl. Fahrtkosten für 2 Ortstermine, und umfasst alle Planungsschritte für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einschließlich der Beschaffung von relevanten Daten der Energieversorger sowie einer digitalen Umfrage bei den Hauseigentümern in der Gemeinde Oberhaid.
Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans zu begrüßen. "Bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts 2025 haben wir die Bedeutung einer aktuellen Datengrundlage als strategisches Planungskonzept betont." Umso erfreulicher, dass die Kosten durch die Förderung des Freistaates ausgeglichen werden. Wesentlich dabei ist zudem, dass in Folge der "ergebnisoffene Eignungsprüfung aller denkbaren Alternativen zu fossilen Brennstoffen langfristige Lösungsansätze aufgezeigt werden". Dies wird block- oder linienbezogen in thematischen Karten sowie in Form eines "digitalen Zwillings" - alle Daten werden im gemeindeeigenen Geographischen Informationssystem eingepflegt - dargestellt. Unabhängig davon ist dann zu gegebener Zeit über einen etwaigen Leitungsbau und -betrieb, z.B. über Betreibertgenossenschaften oder externer Investoren zu entscheiden. Der Prozess zur Wärmeplanung dauert etwa ein Jahr, so dass die Veröffentlichung Ende 2026 ansteht. Alle fünf Jahre ist eine Fortschreibung vorgesehen.
Claus Reinhardt, Fraktionsvorsitzender
21.06.2025 | Ortsverein von SPD Memmelsdorf
Stadtradeln 2025 Mach mit - Bleib fit.
Unter diesem Motto findet auch im Sommer 2025 wieder das beliebte Stadtradeln in Stadt und Landkreis Bamberg statt. Vom 23.06. bis 13.07. können hier fleißig Kilometer gesammelt und tolle Preise gewonnen werden.
Passend zum 10 jährigen Jubiläum im Landkreis Bamberg gibt es 10 geführte Touren quer durch den Landkreis. Die letzte Tour am 13. Juli führt in unser wunderschönes Memmelsdorf.
Du willst Teil eines tollen Teams sein und zusammen mit anderen Kilometer sammeln? Dann werde doch Teil unseres Teams SPD Memmelsdorf & Friends! #TeamSpdMemmelsdorf
(Den Link zur Teilnahme in unserem Team findest Du unter "weiterlesen")
17.06.2025 | Gemeinderat von SPD Oberhaid
Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025:
Die Arbeiten zur Sanierung des Daches und der Außenfassade am Leichenhaus in Oberhaid wurden abgeschlossen. Es wurden Dachdecker-, Maler- und Steinmetzarbeiten ausgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf rund 60.000,00 Euro.
Die Sanierungsarbeiten an den WC-Anlagen der Alten Schule in Unterhaid schreiten gut voran. Aktuell werden die Fliesenarbeiten ausgeführt. Mit einem Abschluss der Maßnahme ist voraussichtlich bis Pfingsten zu rechnen.
17.06.2025 | Gemeinderat von SPD Oberhaid
Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2025:
Die Gemeinde Oberhaid beteiligt sich seit dem Jahr 2021 an der kommunalen Verkehrsüberwachung des Marktes Zapfendorf und lässt den fließenden Verkehr an festgelegten Messstellen im gesamten Gemeindegebiet kontrollieren. Der Markt Zapfendorf trägt die Verwaltungs-, Personal- und Büroausstattungskosten für die kommunale Verkehrsüberwachung und verrechnet diese anteilig an die teilnehmenden Gemeinden.
Der Verwaltungskostenanteil für die Gemeinde Oberhaid betrug im Jahr 2023 6.819,42 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die durchgeführten Radarkontrollen in Höhe von 18.836,82 Euro. Dem gegenüber standen Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern in Höhe von 14.799,51 Euro. Somit ergab sich ein Defizit in Höhe von 10.856,73 Euro.
Weiterhin wurde untersucht, ob sich die Durchführung der Verkehrsüberwachung positiv auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer auswirkt. Hierfür wurde vor Beginn der Verkehrskontrollen im Jahr 2020 eine verdeckte Testmessung durchgeführt, die im Jahr 2024 an denselben Messstellen und unter den gleichen Bedingungen erneut vorgenommen wurde. Die Auswertung der Messergebnisse hat ergeben, dass die Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen an allen Messstellen zum Teil deutlich abgenommen hat. Dies soll stellvertretend anhand zweier Beispiele dargestellt werden.
Im Rahmen der Gremiumsdiskussion wurde die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung erneut kontrovers diskutiert. Dabei ist festzustellen, dass das kommunale Defizit von Jahr zu Jahr zunimmt. Im Durchschnitt der letzten vier Jahre ergibt sich ein jährliches Defizit von 5.000,00 Euro. Aus Sicht der SPD-Fraktion und des Gremiums gilt es die Ursachen für das steigende Defizit zu identifizieren und nach Möglichkeiten zu suchen, um gegenzusteuern. Dies könnte z.B. durch eine Reduzierung der Messstunden erfolgen oder durch eine Änderung in der Einteilung der Messstellen.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung von Anfang an unterstützt. Das Ziel war stets die Steigerung der Verkehrssicherheit vor allem für Kinder und ältere Menschen. Die Zahlen zu Einahmen und Ausgeben belegen, dass von "Abzocke" keine Rede sein kann.
10.06.2025 | MdB und MdL von SPD Unterbezirk Bamberg-Forchheim
Die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Mit den Fördermitteln unterstützen Bund und Länder die Kommunen dabei, in ihre kommunale Infrastruktur zu investieren und die Lebensqualität für die Menschen vor Ort zu steigern.
Davon profitieren insbesondere auch die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. In den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden im Jahr 2025 444 bayerische Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen gut 276 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung.
„Auch dieses Jahr werden wieder beträchtliche Mittel aus den drei Bund-Länder-Programmen nach Oberfranken fließen“, vermeldet der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz. „Mit Hilfe des Programms „Lebendige Zentren“ schaffen Städte und Gemeinden attraktive Ortskerne und lebenswerte Wohnumfelder. Hier profitiert zum einen Bambergs Altstadt mit 2.640.000 Euro, der Ortskern von Bischberg mit 240.000 Euro, zum anderen die Hallstadter Altstadt mit 1.900.000 Euro sowie der Stadtkern in Forchheim mit 300.000 Euro.“
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